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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Verstreutes zur

Strategie und Taktik

der Prozessführung

 
Anwälte müssen Strategen und Taktiker sein. Das haben sie mit militärischen Befehlshabern gemein. Die Kenntnis einer rechtlichen Konstruktion ist nur ein Kriterium auf dem strategischen Reißbrett der Fallbehandlung. Ein gewonnener Prozess, der sich über Jahre zieht, mag für den Sieger ein Pyrrhussieg sein. Anwälte ziehen daher regelmäßig eine schnelle außerprozessuale Abwicklung den Unwägbarkeiten eines Prozesses vor. Strategie heißt die eigenen Kräfte in der Zeit richtig einzusetzen.

Kläger haben das Privileg des "Aufschlagspiels". Sie bestimmen den Prozessstoff. Ihre Darstellung prägt zunächst das Geschehen. Eine Klageschrift muss etwa aus sich heraus verständlich sein. Das kann sehr weit reichen. Macht etwa ein Geschädigter als Klageforderung den Gesamtbetrag der ihm unfallbedingt entstandenen Schäden, vermindert um Zahlungen der Unfallversicherung geltend, ohne anzugeben, auf welche Schadenspositionen diese Zahlungen verrechnet werden, ist die Klageforderung nach Auffassung des OLG Frankfurt ( Entscheidung vom 22.9.1994, 1 U 14/91, NZV 96, 281, TranspR 96, 294, VersR 96, 764, ZfS 95, 4) bereits zu unbestimmt.

Bay. VerfassungsgerichtshofOft ergibt sich erst während der Abfassung die eigentlichen Schwierigkeiten des Falles. Was in der mündlichen und gedanklichen Vorprüfung einfach erschien, kann in der schriftlichen Darstellung Untiefen auslösen. Genauigkeit hilft zu vermeiden, später unliebsam überrascht zu werden. Mandanten sollten unliebsame Details und Schwächen vorab bezeichnen. Es ist mitunter so, dass Mandanten dem Anwalt gegenüber ihre Position schön reden und dadurch eine effektive Vertretung erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Wer sich hinter einer schwach konstruierten Fallversion versteckt, den bestraft die Wirklichkeit, sprich: das Gericht.

Die typische Strategie der Beklagten liegt auf der Hand. Der größte Fehler besteht darin, dem Gegner das Prozessmaterial zu liefern, das er benötigt. Potentiell Beklagte tun regelmäßig gut daran, sich nicht ausführlich zu erklären. Ein Fehler der Laien besteht regelmäßig darin, das Prozessmaterial zu verpulvern, Einwendungen auszutauschen und aufgrund momentaner Einfälle zu reagieren. Das ist der beste Weg später vor einem Gericht unglaubwürdig dazustehen.

Zentral ist die Fähigkeit, mandantengerechte Vergleiche zu schließen, da die Zahl der Vergleiche statistisch betrachtet sehr hoch ist. Hier kommt es darauf an, die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite rechtzeitig zu erkennen, um unnötigen und riskanten Prozessaufwand zu vermeiden. Wer zu früh oder zu spät Vergleichsbereitschaft signalisiert, kann einen nur zu reparierenden Fehler machen. 

 

 

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