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Sekretariat
Öffnungszeiten
Formulare
Mandantenerhebungsbögen
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Hinweise für eine
effektive Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant
Die erfolgreiche Fallbehandlung steht und
fällt mit der Qualität der uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wer
seinem Anwalt wesentliche Umstände verschweigt, kann nicht erwarten, dass
die Behandlung des Falles de lege artis, also sach- und fachgerecht,
durchgeführt wird.
Gerade in detailreichen Angelegenheiten ist es
sehr nützlich, alle wichtigen Punkte zu übermitteln, da Sieg oder Niederlage oftmals von
der Substantiierung des Sachverhalts abhängig sind.
Das ist zwar selbstverständlich,
aber mitunter nehmen Mandanten Ihre Mitwirkungspflicht nicht allzu ernst, sodass nicht
ausermittelte Sachverhalte eher fragile Prozess-Situationen schaffen.
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Mandantenerhebungsbögen
Das Mandatsverhältnis gestaltet sich
erheblich effektiver, wenn Sie einen Mandantenerhebungsbogen ausfüllen, sodass uns
Stammdaten oder spezifische Daten der jeweiligen Fallkonstellation, insbesondere bei Ehe-
und Verkehrsunfallangelegenheiten, jederzeit zur Verfügung stehen.
Mandantenbögen für die verschiedenen Rechtsbereiche sind nicht mehr über
die Website herunterzuladen, sondern werden von uns im jeweiligen
Mandatsverhältnis übermittelt.
Wir
schicken Ihnen die Unterlagen per E-Mail oder Post zu, da wir auf dieser
Seite aus datenschutzrechtlichen Erwägungen keine Dokumente zum Download
anbieten möchten.
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Sekretariat |
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Für
büroorganisatorische Fragen - Termine, Vollmachterteilung, Kostennoten etc. - wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat (0228/63 57 47 oder 0228/69 45 44, Fax 0228/65 85 28). Bitte
beachten Sie die unten stehenden Öffnungszeiten bei Ihrer Terminplanung.
Bitte
vereinbaren Sie zuvor einen Termin, da wir im Prinzip das Wartezimmer für
eine eher unwürdige Einrichtung halten.
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Öffnungszeiten |
Unsere Öffnungszeiten richten sich nach Vereinbarung. Regelmäßig können
Termine in unserer Kernzeit von
9.30 h - 17.00 h
vereinbart
werden, mittwoch nachmittags und
samstags ist die Kanzlei geschlossen. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet, weil
es unser Geschäftsprinzip ist, niemanden warten zu lassen.
Sollte eine
Email unbeantwortet bleiben oder der Server ausfallen, nutzen Sie alternativ diese Adresse.
Online-Beratung
hier >>
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Formulare |
Von der
Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare. Einige wichtige Formulare, die Sie
selbstverständlich auch modifizieren können, wenn es der Fallkonstellation dienlich ist,
finden Sie hier. Wir haben die Formulare so einfach wie möglich gestaltet, um den
bürokratischen Aufwand gering zu halten.
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Formulare
- Vollmachten - Eidesstattliche Versicherung - Mandantenerhebungsbögen
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Rechtsanwalt (m/w/d)
in Voll- und/oder Teilzeit – auch Berufsanfänger. Wir sind eine Kanzlei
im Zentrum von Bonn und vor allem auf folgenden Gebieten tätig: Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht - Familienrecht
Zum Ausbau unserer Kanzlei suchen wir in Voll- und/oder
Teilzeit Rechtsanwälte (m/w/d).
Sie haben Interesse, die anwaltliche Tätigkeit in
umfassender Weise auszuüben. Betreuung und gerichtliche Vertretung von
Mandanten, aber auch die Vertiefung in rechtliche Fragen prägen ihren
Aufgabenbereich. Sie setzen gerne digitale Medien ein und sind auch in
der Lage, im Home Office zu arbeiten.
Über uns und Ihr Team: Wir sind eine erfolgreiche
Rechtsanwaltskanzlei in Bonn. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen
und Unternehmen. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten wir
ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsklima. Ihre Zukunft in
unserer Kanzlei: Wir arbeiten Sie schrittweise ein, damit Sie die
Fachbereiche dynamisch weiterentwickeln. Wir bieten Ihnen eine
leistungsgerechte Vergütung an.
Ihre Qualifikationen:
Volljurist (m/w/d) mit und ohne Berufserfahrung
Selbstständige, lösungs- und ergebnisorientierte
Arbeitsweise
Kommunikationsstärke, Kooperations- und
Integrationsfähigkeit
Gute Englischkenntnisse von Vorteil
Wenn Sie Lust auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit in
einer innovativ arbeitenden Kanzlei haben, freuen wir uns auf ihre
Online-Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen.
Kontakt
drpalm@web.de
Tel. (0228) 63 57 47
Fax (0228) 65 85 28
www.rechtsanwaltdrpalm.de |
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Formulare
- Vollmachten - Eidesstattliche Versicherung - Mandantenerhebungsbögen |
Zur
rechtsanwaltlichen
Aufbewahrungspflicht von Akten |
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Handakten muss
der Anwalt nach § 50 Abs. 2 BRAO für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des
Auftrages aufbewahren. Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht ist dann möglich, wenn
der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten abzuholen und dieser der
Aufforderung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt nachgekommen ist (§ 50 Abs. 2
BRAO). Handakten sind nach § 50 BRAO
Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom
Auftraggeber oder für ihn erhalten hat - nicht aber der Briefwechsel zwischen
Rechtsanwalt und Auftraggeber bzw. die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift
oder Abschrift erhalten hat. Vor Vernichtung von Handakten ist es sinnvoll zu prüfen, ob
sich Titel oder Originalurkunden darunter befinden. Diese sollten entweder zurückgegeben
oder weiterhin aufbewahrt werden.
Die Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung sind
länger. Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist besteht für Bücher und Aufzeichnungen,
Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und sonstige Organisationsunterlagen sowie für
Buchungsbelege. Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für empfangene Geschäftsbriefe
und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres,
in denen die entsprechenden Aufzeichnungen erstellt wurden.
Die Unterlagen sind nach den Vorschriften der Abgabenordnung geordnet aufzubewahren. Eine
Verletzung der Aufbewahrungspflichten kann die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur
Folge haben.
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